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Die Pflege zu Hause ist oft mit hohen Kosten verbunden. Daher kann es hilfreich sein, an anderer Stelle Geld zu sparen. Möglichkeiten hierfür werden hier vorgestellt. Dabei erheben wir jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wer Pflegegeld bezieht, kann sich vom ORF-Beitrag befreien lassen. Das ist auch deshalb gut, weil man dann Anspruch auf weitere Vergünstigungen und Befreiungen bekommt.
Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind, können vergünstigte Fernsprechtarife abschließen und so bei Festnetz- und Handykosten sparen.
Günstige Anbieter von Handytarifen gibt es viele. Auch Supermärkte wie Hofer, Lidl, Billa und Spar haben eigene günstige Tarife, die monatlich kündbar oder anpassbar sind. So können Kosten stets im Blick gehalten werden.
Achten Sie bei der Wahl des Handytarifs darauf, in welchem Netz Sie sich befinden. In Österreich gibt es drei Netze:
Nicht in jedem Netz hat man überall gleich guten Empfang. Besonders Menschen, die auf dem Land leben oder sich regelmäßig dort aufhalten, sollten prüfen, welches Netz in ihrer Region am besten ist. Auf Seiten wie https://www.tarife.at/speedmap/ können die Netzgeschwindigkeiten an verschiedenen Standorten ermittelt werden.
Haben Sie sich für einen Netzanbieter entschieden (z. B. A1), können Sie auf der Seite von "Durchblicker" nach dem für Sie besten Handytarif suchen. Dabei können Sie Faktoren wie die benötigten Minuten im Monat, die gewünschte Internet-Geschwindigkeit oder das Datenvolumen berücksichtigen.
Auf "Durchblicker" können verschiedene Angebote verglichen werden und bei Interesse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Im gleichen Zug kann auch die Kündigung des alten Vertrags veranlasst werden.
Personen mit niedrigem Einkommen können sich bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger von der Rezeptgebühr befreien lassen. Der Antrag kann online gestellt werden:
Der Behindertenpass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Es können auch steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden.
Er kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden.
Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % hat, kann außerdem für erforderliche Anschaffungen und Umbaumaßnahmen einen Zuschuss beantragen – zum Beispiel, wenn die Badewanne durch eine barrierefreie Dusche ersetzt werden soll.
Ebenso kann beim Sozialministerium um eine Gratis Vignette und Streckenmaut angesucht werden.
Wer eine 24-Stunden-Betreuung anstellt, kann dazu beim Sozialministeriumservice eine Förderung beantragen.
Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung. Die jeweiligen Informationen finden sie auf dieser Webseite verlinkt. Dort sind auch Informationen zur Antragstellung.
Angehörige können sich über die Person, die sie pflegen, in der Krankenversicherung mitversichern lassen. Ist dies nicht möglich, können sich pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen bei der ÖGK kostenlos selbst krankenversichern.
Wer für die Pflege einer/eines Angehörigen seine Erwerbstätigkeit aufgibt oder reduziert, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Pensionsversicherungszeiten erwerben, ohne Beiträge zu zahlen. Das ist wichtig, weil dann die eigene Pension höher ausfallen wird.
Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für pflegende Angehörige. Wer in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert ist, bekommt den Angehörigenbonus von Amts wegen. Alle anderen können ihn unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Informationen zum Angehörigenbonus
Wer in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bzw. Familienhospizkarenz bzw. -teilzeit geht, hat Anspruch auf Pflegekarenzgeld, um einen Lohnausfall zu kompensieren.
Weitere Informationen zum Pflegekarenzgeld
Pflegende Angehörige, die sich fortbilden wollen, können sich die Kosten des Kurses rückerstatten lassen. Ebenso können sie sich Kosten erstatten lassen, die entstehen, wenn aufgrund von Urlaub oder Verhinderung (z. B. Krankheit) eine Ersatzpflege organisiert werden muss.
… finden Sie auch in der Volkshilfe-Broschüre Bundesweite Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Sie können Sie bei der Volkshilfe bestellen oder unter www.demenz-hilfe.at/broschueren aufrufen.
Informationen über etwaige zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland finden Sie bei den jeweiligen Pflegeberatungsstellen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Senden Sie gerne eine Mail an demenzhilfe[at]volkshilfe.at und wir helfen Ihnen gerne!